{"id":133,"date":"2022-06-09T10:25:32","date_gmt":"2022-06-09T10:25:32","guid":{"rendered":"https:\/\/evozone.de\/wordpress\/?page_id=133"},"modified":"2022-07-28T07:22:26","modified_gmt":"2022-07-28T07:22:26","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/evozone.de\/wordpress\/?page_id=133","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/strong><br><br><strong>1. Anwendungsbereich<\/strong><br><br>1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (\u201eAGB\u201c) gelten nur f\u00fcr Vertr\u00e4ge der EVOZONE GmbH mit Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (\u201eKunde\u201c).<br><br>1.2. Diese AGB sind vorbehaltlich der erneuten Einbeziehung ge\u00e4nderter Gesch\u00e4ftsbedingungen \u201eEVOZONE GmbH\u201c auch k\u00fcnftigen Vertr\u00e4gen zwischen&nbsp;EVOZONE GmbH und dem Kunden \u00fcber die Lieferung von Waren zugrunde zu legen, ohne dass es ihrer erneuten Einbeziehung bed\u00fcrfte.<br><br><strong>2. Ausschlie\u00dflichkeit<\/strong><br><br>Etwaige von diesen AGB abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbest\u00e4tigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Gesch\u00e4ftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Ausschlie\u00dflich diese AGB gelten auch dann, wenn EVOZONE&nbsp;GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden ohne weiteren Vorbehalt ausf\u00fchrt.<br><br><strong>3. Vertragserkl\u00e4rungen<\/strong><br><br>3.1. Angebote von \u201eEVOZONE GmbH\u201c sind unverbindlich und freibleibend, ein Vertragsabschluss kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung zustande.<br><br>3.2. Auf die Rechtswirksamkeit von Vereinbarungen, die mit Angestellten ohne im Handelsregister eingetragener Vertretungsberechtigung getroffen werden, darf der Kunde nur bei schriftlicher Best\u00e4tigung der Vereinbarung durch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung vertrauen.<br><br>3.3. Der Kunde erm\u00e4chtigt uns und ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung erhaltenen Daten \u00fcber den Besteller im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeiten, speichern und auswerten. Die uns \u00fcbermittelten Daten werden wir an Dritte nicht weitergeben, es sei denn, bei jenen Dritten handelt es sich um unsere Dienstleistungspartner und die Daten\u00fcbermittlung ist zur Bestellabwicklung erforderlich.<br><br><br><strong>4. Lieferzeit, Verzugsschaden des Kunden<\/strong><br><br>4.1. Angegebene Liefertermine sind, vorbehaltlich ausdr\u00fccklich verbindlicher Vereinbarungen, als ungef\u00e4hr zu verstehen. Die Ausf\u00fchrungsfristen verl\u00e4ngern sich ohne weitere Vereinbarung angemessen in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt oder bei Eintritt sonstiger von \u201eEVOZONEGmbH\u201c nicht zu vertretender Umst\u00e4nde, wie beispielsweise Arbeitsk\u00e4mpfen, bei Sabotage, Demonstration und Eingriffen Dritter sowie bei Verz\u00f6gerung, die durch die \u00f6ffentliche Hand verursacht werden. Gleiches gilt, wenn \u201eEVOZONE GmbH\u201c f\u00fcr verkaufte Ware ein konkretes Deckungsgesch\u00e4ft get\u00e4tigt hat und der Vorlieferant nicht vertragsgem\u00e4\u00df leistet. Ein Vertretenm\u00fcssen des Unternehmers nach der vorstehenden Regelung ist nicht allein deshalb anzunehmen, weil er sich bei Eintritt der jeweiligen Ereignisse im Verzug befindet. Unbeschadet sonstiger L\u00f6sungsrechte haben sowohl der Kunde als auch \u201eEVOZONE GmbH\u201c das Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn die Dauer des Leistungshindernisses einen Zeitraum von einem Monat \u00fcbersteigt oder die Leistung auf unabsehbare Zeit nicht m\u00f6glich ist.<br><br>4.2. Sofern \u201eEVOZONE GmbH\u201c von Ereignissen nach Abs. 1 Kenntnis erh\u00e4lt, wird \u201eEVOZONE GmbH\u201c den Kunden hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren.<br><br>4.3. Eine auch unter Ber\u00fccksichtigung voranstehender Regelungen versp\u00e4tete Leistungserbringung durch \u201eEVOZONE GmbH\u201c berechtigt den Besteller erst nach vorheriger Setzung einer angemessenen Nachfrist zum R\u00fccktritt vom Vertrag.<br><br><br><strong>5. Teillieferungen<\/strong><br><br>\u201eEVOZONE GmbH\u201c ist mangels entgegenstehender Vereinbarungen zu Teillieferungen berechtigt. Bei Kontrakten deren Abwicklung sich \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum erstreckt, gilt jede Lieferung als ein abgeschlossenes Gesch\u00e4ft. Eine mangelhafte oder nicht rechtzeitige Teillieferung hat keinen Einfluss auf den Rest des Vertrages.<br><br><strong>6. Lieferung, Gefahrtragung<\/strong><br><br>6.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen der \u201eEVOZONE GmbH\u201c ab Werk und geht die Gefahr zuf\u00e4lligen Untergangs oder zuf\u00e4lliger Verschlechterung der Ware sp\u00e4testens mit \u00dcbergabe der Ware an den Kunden bzw. die von ihm beauftragte Transportperson auf den Kunden \u00fcber.<br><br>6.2. Soweit \u201eEVOZONE GmbH\u201c durch Vereinbarung die Versendung der Ware \u00fcbernommen hat, wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden versandt. Befolgt \u201eEVOZONE GmbH\u201c vom Kunden erteilte Versandvorschriften, geschieht dies ohne eigene Verbindlichkeit auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Abschluss einer Transportversicherung bleibt dem Kunden \u00fcberlassen.<br><br><strong>7. Nichterf\u00fcllung von Abnahmepflichten des Kunden<\/strong><br><br>7.1. Kommt der Kunde mit der Abnahme der Waren in Verzug, ist \u201eEVOZONE GmbH\u201c unbeschadet weitergehender Rechte berechtigt, vom Kunden f\u00fcr die Dauer des Annahmeverzuges Zinsen auf den vereinbarten Nettoverkaufspreis in H\u00f6he von 2% \u00fcber dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass \u201eEVOZONEGmbH\u201c kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br><br>7.2. Im Falle der Vereinbarung von Rahmenabkommen ist \u201eEVOZONE GmbH\u201c berechtigt, dem Kunden die gesamte noch offene Menge aus dem Rahmenabkommen auf Kosten des Kunden zu liefern, wenn der Kunde einen vereinbarten Abruftermin trotz Nachfristsetzung von mindestens zwei Wochen nicht einh\u00e4lt.<br><br><strong>8. Werkzeuge<\/strong><br><br>Soweit f\u00fcr die Produktion der verkauften Ware Spezialwerkzeuge hergestellt oder angeschafft werden, verbleiben diese auch dann im Eigentum und Besitz der \u201eEVOZONE GmbH\u201c und steht dem Kunden kein Herausgabeanspruch zu, wenn dessen Auftrag nur gegen anteilige Verg\u00fctung hierdurch verursachter Kosten durchgef\u00fchrt wird.<br><br><strong>9. Sollbeschaffenheit der Waren<\/strong><br><br>Die Sollbeschaffenheit der Waren richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Handels\u00fcbliche bzw. materialbedingte \u00dcber- oder Unterlieferungen beh\u00e4lt \u201eEVOZONE GmbH\u201c sich vor. Soweit nicht ausdr\u00fccklich bestimmt, handelt es sich hierbei nicht um garantierte Eigenschaften. Auch beim Verkauf nach Muster gilt das Muster nur als Anschauungsst\u00fcck, um den allgemeinen Charakter oder den Typ der Ware darzustellen. Vorbehaltlich ausdr\u00fccklicher Vereinbarungen sind die Eigenschaften des Musters nicht garantiert.<br><br><strong>10. R\u00fcgeobliegenheit<\/strong><br><br>Lieferungen sind unverz\u00fcglich nach Empfang vom Kunden zu untersuchen oder von dem vom Kunden bestimmten Empf\u00e4nger untersuchen zu lassen. Nach vorbehaltloser \u00dcbernahme der Ware durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person ist jede nachtr\u00e4glich Reklamation wegen der \u00e4u\u00dferen Beschaffenheit der Lieferung ausgeschlossen. An der Ware erkennbare M\u00e4ngel k\u00f6nnen nur innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang, andere M\u00e4ngel nur innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung ger\u00fcgt werden. M\u00e4ngelr\u00fcgen haben schriftlich zu erfolgen.<br><br><strong>11. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br><br>11.1. F\u00fcr rechtzeitig ger\u00fcgte M\u00e4ngel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich einschr\u00e4nken, leisten wir zun\u00e4chst nach unserer Wahl Gew\u00e4hr durch Lieferung einwandfreier Ersatzware oder Nachbesserung der gelieferten Ware (\u201eNacherf\u00fcllung\u201c). Der Kunde ist erst nach zweimaligem Fehlschlag der Nacherf\u00fcllung zum R\u00fccktritt oder zur Minderung berechtigt. F\u00fcr die Ersatzware leistet \u201eEVOZONE GmbH\u201c nur in demselben Umfang Gew\u00e4hr wie f\u00fcr die urspr\u00fcngliche Lieferung.<br><br>11.2. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr s\u00e4mtliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche betr\u00e4gt zw\u00f6lf Monate, soweit \u201eEVOZONE GmbH\u201c kein Vorsatz zur Last f\u00e4llt.<br><br><strong>12. Haftung<\/strong><br><br>12.1. Die Haftung von \u201eEVOZONE GmbH\u201c ist grunds\u00e4tzlich auf Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt, die \u201eEVOZONE GmbH\u201c oder ihre Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrt haben. F\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit haftet \u201eEVOZONE GmbH\u201c nur im Falle der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten.<br><br>12.2. Haftet \u201eEVOZONE GmbH\u201c wegen leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen, ist die Haftung von \u201eEVOZONE GmbH\u201c der H\u00f6he nach beschr\u00e4nkt auf die bei Vertr\u00e4gen der in Frage stehenden Art typischen Sch\u00e4den, die bei Vertragsschluss oder sp\u00e4testens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Eine Haftung f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den ist in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Aus-, Einbau- und Selbstaustauschkosten sowie die Kosten etwaiger R\u00fcckrufma\u00dfnahmen des Kunden oder eines Folgeerwerbers. Voranstehende Regelungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<br><br>12.3. Schadensersatzanspr\u00fcche, welche von Gesetzes wegen kein Verschulden voraussetzen, bleiben von den Regelungen in Abs. 1 und 2 unber\u00fchrt.<br><br><strong>13. Preise<\/strong><br><br>13.1. Die vereinbarten Preise gelten ab Lager \u201eEVOZONE GmbH\u201c zuz\u00fcglich Verpackung und Verladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<br><br>13.2. \u201eEVOZONE GmbH\u201c ist berechtigt, alle Erh\u00f6hungen von Frachtkosten, Versandspesen, Versicherungspr\u00e4mien, Tarifl\u00f6hne, Rohmaterialpreise und sonstige Kostenerh\u00f6hungen, die nach Vertragsschluss ohne Vertretenm\u00fcssen der \u201eEVOZONE GmbH\u201c eintreten, dem Kunden weiterzubelasten, wenn die Lieferung sp\u00e4ter als zwei Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll oder ein Dauerschuldverh\u00e4ltnis vorliegt.<br><br><strong>14. Zahlungsmodalit\u00e4ten<\/strong><br><br>14.1. Der Kunde hat die Zahlungsanspr\u00fcche \u201eEVOZONEGmbH\u201c, soweit nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zu erf\u00fcllen.<br><br>14.2. Ein Leistungsverweigerungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden im Hinblick auf die von ihm geschuldete Verg\u00fctung nur in F\u00e4llen unbestrittener oder rechtskr\u00e4ftig festgestellter Gegenanspr\u00fcche zu.<br><br><strong>15. F\u00e4lligkeitszins<\/strong><br><br>Die vom Unternehmer in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge sind ab F\u00e4lligkeit auf das Jahr mit 5% zu verzinsen.<br><br><strong>16. Zahlungsverzug<\/strong><br><br>Der Kunde kommt \u2013 vorbehaltlich einer fr\u00fcheren Mahnung \u2013 sp\u00e4testens 14 Tage nach F\u00e4lligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Neben den gesetzlichen Rechten steht \u201eEVOZONE GmbH\u201c im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden die Befugnis zu, nach unserer Wahl weitere Lieferungen auch aus anderen Vertr\u00e4gen entweder zur\u00fcckzubehalten oder von einer Sicherheitsleistung abh\u00e4ngig zu machen. Gleiches gilt, wenn nach Vertragsschluss Umst\u00e4nde bekannt werden, die die Zahlungsf\u00e4higkeit oder die Erf\u00fcllungsbereitschaft des Kunden als zweifelhaft erscheinen lassen.<br><br><strong>17. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br><br>17.1. S\u00e4mtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von \u201eEVOZONE GmbH\u201c. Dar\u00fcber hinaus beh\u00e4lt sich \u201eEVOZONE GmbH\u201c das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden entstandenen Forderungen (\u201egegenw\u00e4rtige Forderungen\u201c) sowie aller weiteren vor der vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung der gegenw\u00e4rtigen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung entstehender Forderungen der \u201eEVOZONE GmbH\u201c gegen den Kunden (\u201eGesamtforderung\u201c) vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware getrennt zu lagern und gegen alle \u00fcblichen Risiken, insbesondere Einbruch und Feuer, angemessen zu versichern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Anspr\u00fcche gegen die Versicherungen an \u201eEVOZONE GmbH\u201c ab.<br><br>17.2. Dem Kunden ist widerruflich gestattet, die gelieferten Waren nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Regelungen im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehrs zu verarbeiten oder weiterzuver\u00e4u\u00dfern:<br><br>17.2.1. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, \u201eEVOZONE GmbH\u201c nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verbunden, wird \u201eEVOZONE GmbH\u201c Miteigent\u00fcmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die nicht \u201eEVOZONE GmbH\u201c geh\u00f6renden Sachen als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde auf \u201eEVOZONE GmbH\u201c anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende neue bewegliche Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Ware.<br><br>17.2.2. F\u00fcr den Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen ab, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterver\u00e4u\u00dfert worden ist; \u201eEVOZONE GmbH\u201c nimmt die Abtretung hiermit an. Steht die weiterver\u00e4u\u00dferte Vorbehaltsware im Miteigentum von \u201eEVOZONE GmbH\u201c, beschr\u00e4nkt sich die Forderungsabtretung auf den Betrag, der dem Anteilswert des Miteigentums der \u201eEVOZONE GmbH\u201c entspricht. Ist dem Kunden eine den voranstehenden Regelungen entsprechende Abtretung, insbesondere infolge vorrangiger Abtretungen an Dritte, nicht m\u00f6glich, erfolgt die Weiterver\u00e4u\u00dferung nicht im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehrs im Sinne dieser Vorschrift. Der Kunde ist bis auf Widerruf der \u201eEVOZONE GmbH\u201c zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Befugnis der \u201eEVOZONE GmbH\u201c, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. \u201eEVOZONE GmbH\u201c verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, kann \u201eEVOZONE GmbH\u201c verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. \u201eEVOZONE GmbH\u201c ist erm\u00e4chtigt, dem Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen.<br><br>17.2.3. \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde \u201eEVOZONE GmbH\u201c unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr ein Verfahren notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, \u201eEVOZONE GmbH\u201c die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde f\u00fcr den \u201eEVOZONE GmbH\u201c entstandenen Ausfall.<br><br>17.2.4. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung und Er\u00f6ffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder au\u00dfergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterver\u00e4u\u00dferung und zur Verwendung der Vorbehaltsware und die Erm\u00e4chtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.<br><br>17.2.5. \u201eEVOZONE GmbH\u201c ist verpflichtet, ihr zustehende Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben, soweit deren Sch\u00e4tzwert \u00fcber 150 Prozent der Summe der offenen Forderungen liegt.<br><br>17.3. \u201eEVOZONE GmbH\u201c ist bei Vertr\u00e4gen, bei denen die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, zum R\u00fccktritt von dem Vertrag berechtigt, auf dessen Grundlage die Vorbehaltsware geliefert worden ist, wenn der Kunde den Kaufpreis f\u00fcr die Vorbehaltsware nicht vertragsgem\u00e4\u00df leistet und ihm fruchtlos eine angemessene Nachfrist zur Leistung gesetzt worden ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde eine andere Gesamtforderung (Ziffer 17.1.) nicht vertragsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt und ihm insoweit fruchtlos eine angemessene Nachfrist zur Leistung gesetzt worden ist, falls sich diese Forderung auf mehr als \u20ac 1.000,00 bel\u00e4uft.<br><br><strong>18. Erf\u00fcllungsort<\/strong><br><br>Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche beiderseitigen Verpflichtungen D-72762 Reutlingen.<br><br><strong>19. Anwendbares Recht<\/strong><br><br>Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-\u00dcbereinkommens \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen<br><br><strong>20. Gerichtsstand<\/strong><br><br>Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen&nbsp;EVOZONE GmbH\u201c und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das f\u00fcr D-72762 Reutlingen zust\u00e4ndige Gericht oder nach Wahl von \u201eEVOZONE GmbH\u201c ein allgemeiner oder besonderer Gerichtsstand des Kunden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<br>.<br><strong>21. Salvatorische Klausel<\/strong><br><br>Sollte eine Bestimmung oder sollten mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen insgesamt hiervon nicht ber\u00fchrt.Bei Diskrepanzen oder Unterschieden zwischen der deutschen und englischen oder spanischen Version der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, ist die deutsche Version g\u00fcltig und obligatorisch<br><br><strong>Kontaktinformationen:<\/strong><br><br>EVOZONE GmbH<br>Herderstr. 55<br>D-72762 Reutlingen<br>Tel. 07121-260912<br>Fax. 07121-260913<br>info@evozone.de<br>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer:<br>Dipl.-Ing.(FH) Eberhard Luik<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) 1. Anwendungsbereich 1.1. 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